Vielfältige Formen der ambulanten Versorgung
Den weitaus größten Teil der ambulanten Versorgung erbringen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in unterschiedlichen Praxis- und Kooperationsformen, zum Beispiel in der Einzelpraxis, in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Anstellungen (Ärzte beschäftigen Ärzte), Praxisnetzen, Klinikkonzessionen (§ 30 GewO).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Aufhebung der Trennung der beiden Versorgungsbereiche durch sektorenübergreifende Versorgung möglich. So gibt es Arbeitsteilung und Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ambulanten Leistungserbringern und Krankenhäusern, zum Beispiel im Belegarztwesen, bei Kooperationen auf Honorarbasis oder im Rahmen eines Teil- oder Anstellungsverhältnisses.
Auch ambulante Operationen, die sowohl von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Praxen, als auch von angestellten Medizinerinnen und Medizinern in Krankenhäusern durchgeführt werden können, gehören in dieses Feld. Gleiches gilt für Spezialbereiche wie die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV).