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Wir beraten und versichern Sie im Falle eines Praxisverkaufs.

KOMPETENT AN IHRER SEITE

Finanzinvestoren in der Gesundheitsversorgung

Private Investoren etablieren sich seit einigen Jahren im stationären Gesundheitssektor. Internationale Beteiligungsfirmen investierten 2017 in Europa fast elf Milliarden Euro in die Gesundheitswirtschaft. Studien belegen auch ein gestiegenes Engagement internationaler Kapitalsammelstellen im ambulanten Gesundheitsmarkt.

MVZ und Arztsitze sind beliebte Übernahmeziele zur Errichtung von Holding-Strukturen im ambulanten Gesundheitsmarkt. Die Gründe für einen Verkauf an ein Gesundheitsunternehmen können zum Bespiel sein:

  • Sicherung der Praxisnachfolge
  • Generationenwechsel
  • Entlastung durch Übertragung administrativer Aufgaben
  • Kapitalbedarf oder Expansionswünsche
  • Work-Life-Balance

Wir können diesen Transaktionsprozess mit besonderer Expertise begleiten und gemeinsam mit Ihnen spezifische Lösungen am Versicherungsmarkt für solche Situationen (M&A – Mergers & Acquisitions) ausarbeiten.

Im Rahmen des Unternehmenskaufprozesses gibt es vielfältige Risiken für Käufer und Verkäufer. 

Wir unterstützen Sie bei

  • Garantieerklärungen,
  • Freistellungserklärungen sowie
  • der Zusicherung einer vertraglichen Haftungssumme für Kompensation etwaiger Transaktionsrisiken.
     

Unsere Lösung

Mit einer Warranty & Indemnity (W&I)-Versicherung lässt sich ein Großteil der Risiken auf einen Versicherer übertragen, um die Haftung nach dem (Teil-)Exit gegenüber dem Käufer auf ein Minimum zu reduzieren.

Andererseits sollte auch sichergestellt werden, dass der Käufer berechtigte Ansprüche geltend machen kann und keine überbordenden Kaufpreiseinbehalte vornimmt. Für den Käufer ergibt eine erfolgreich platzierte W&I-Versicherungspolice im Zusammenspiel mit den kaufvertraglichen Regelungen einen adäquaten vertraglichen Rückgriff im Schadenfall, nur eben nicht in erster Linie gegen den oder die Verkäufer, sondern per Direktanspruch gegen den oder die Versicherer.

Wir können Sie bereits auf Basis eines ersten verkäuferseitigen Kaufvertragsentwurfes zu diesem Thema beraten.